Im Hinblick auf die ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft tretenden Änderungen durch die General Product Safety Regulation (GPSR) möchten wir Sie über einige wichtige Punkte informieren:
- Produkte für den gewerblichen und industriellen Gebrauch
Unsere Produkte sind ausschließlich für den Verkauf an gewerbliche und industrielle Kunden bestimmt, die diese im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit einsetzen. Sie sind weder für den Endverbrauchermarkt vorgesehen noch dafür geeignet. - Keine Kennzeichnungspflicht gemäß GPSR
Aufgrund der spezifischen Zielgruppe und des vorgesehenen professionellen Einsatzes unterliegen unsere Produkte nicht den strengen Kennzeichnungsverpflichtungen der GPSR. Es sind daher keine zusätzlichen Warn- oder Sicherheitshinweise erforderlich, wie sie für Verbraucherprodukte vorgeschrieben wären. - Kein Verkauf an Privatpersonen
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Produkte nicht an Privatpersonen verkauft werden dürfen. Sie müssen daher nicht die Kennzeichnungsanforderungen erfüllen, die für Verbrauchsgüter ab dem 13.12.2024 verbindlich werden. - Produkte vor dem 13.12.2024
Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht oder erworben wurden, unterliegen nicht den neuen Kennzeichnungspflichten der GPSR. Diese Regelung gilt unabhängig vom späteren Verkauf oder der Nutzung der Produkte. Produkte, die vor dem 13.12.2024 in der EU in Verkehr gebracht wurden, können auch nach dem 13.12.2024 ohne Kennzeichnungsverpflichtungen an private Endkunden verbraucht werden. |